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Impressum

TRUE GRIT Media UG (haftungsbeschränkt)

Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV).

Stand September 2026 Gelb markiert = noch einzutragen

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Anbieter

TRUE GRIT Media UG (haftungsbeschränkt)

Joey Grit Winkler

c/o VAS photography

Bahnhofstr. 15

82515 Wolfratshausen

Deutschland

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Vertreten durch

Geschäftsführerin: Joey Grit Winkler

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Kontakt

Telefon: +49 160 90231011

E-Mail: info@joeygritwinkler.com

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Registereintrag

Eintragung im Handelsregister

Registergericht: Amtsgericht München

Registernummer: HRB 262680

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE343325182

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Redaktionell verantwortlich§ 18 Abs. 2 MStV

Joey Grit Winkler​

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Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Wichtig: Der früher übliche Link auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) darf seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr im Impressum stehen — die Plattform wurde eingestellt, und ein verbliebener Hinweis ist abmahnfähig. Falls die Angabe irgendwo auf der Seite oder in alten AGB steht: ersatzlos streichen.

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Freiwillige Angaben

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden entsprechender Rechtsverletzungen entfernen wir diese Inhalte umgehend.

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Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft; rechtswidrige Inhalte waren nicht erkennbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen entfernen wir derartige Links umgehend.

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Urheberrecht

Die durch die Betreiberin erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten — insbesondere Filme, Filmausschnitte, Standbilder, Texte und Grafiken — unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung der TRUE GRIT Media UG (haftungsbeschränkt). Für Produktionen, die für Kundinnen und Kunden entstanden sind, gelten die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Nutzungsrechte.

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AGBs TRUE GRIT Media UG

TrueGrit Media UG

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Büro-Adresse:

Joey Grit Winkler

C/O VAS Photografie

​Bahnhofstr. 15

82515 Wolfratshausen

​

 

Tel.: +49 160 90231011

Gerichtsstand: München
Verantwortlich für den Inhalt: Joey Grit Winkler

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AGB

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TRUE GRIT Media UG (haftungsbeschränkt)

Der Kunde („Kunde") und die TRUE GRIT Media UG (haftungsbeschränkt), Marienstr. 6, 82335 Berg - Büro c/o VAS , Bahnhofstr. 15, 82515 Wolfratshausen („TRUE GRIT" und zusammen mit dem Kunden „Parteien" und jeweils einzeln auch „Partei") haben in einem Auftragsformular die Erbringung von Leistungen durch TRUE GRIT vereinbart („Auftragsformular"). Für die Erbringung dieser Leistungen sowie künftig zwischen den Parteien vereinbarter Leistungen gelten ergänzend die folgenden Bedingungen („Vertragsbedingungen" und gemeinsam mit dem Auftragsformular „Vertrag"):

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§ 1  Geltung

(1)                        Diese Bedingungen gelten für die Herstellung von Bewegtbild jeder Art — Imagefilme, Recruitingfilme, Produkt- und Verkaufsfilme, Erklär- und Animationsfilme, Eventfilme, TV-Beiträge und Clips für soziale Netzwerke — sowie für die laufende Produktion von Bewegtbild im Rahmen einer festen monatlichen Betreuung.

(2)                        Maßgeblich ist die Fassung, die bei Vertragsschluss unter truegritmedia.org/agb mit Datum abrufbar war. Es zählt das Datum der Unterschrift des Auftraggebers. Die Fassung lässt sich dort jederzeit speichern oder ausdrucken.

(3)                        Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn TRUE GRIT ihnen schriftlich zugestimmt hat. Nimmt TRUE GRIT die Arbeit auf, obwohl der Auftraggeber eigene Bedingungen übersandt hat, liegt darin keine Zustimmung.

(4)                        Was im Angebot oder in der Auftragsbestätigung steht, geht diesen Bedingungen vor.

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§ 2  Zustandekommen des Vertrags

(1)                        Angebote von TRUE GRIT sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt und TRUE GRIT die Annahme bestätigt oder mit der Arbeit beginnt.

(2)                        Leistungsumfang, Termine, Vergütung und Nutzungsrechte ergeben sich aus dem Angebot. Was dort nicht steht, ist nicht geschuldet.

(3)                        TRUE GRIT arbeitet mit freien Mitarbeitern und Dienstleistern — Kamera, Ton, Licht, Schnitt, Grafik, Sprache, Übersetzung. Deren Namen müssen nicht offengelegt werden.

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§ 3  Leistung

(1)                        Ein Projekt läuft in Stufen: Konzept, Vorbereitung, Dreh, Postproduktion, Auslieferung. Jede Stufe beginnt erst, wenn die vorherige freigegeben ist. Verzögert sich eine Freigabe, verschieben sich alle folgenden Termine um denselben Zeitraum.

(2)                        TRUE GRIT schuldet die Herstellung der vereinbarten Filme, nicht deren Wirkung. Reichweiten, Aufrufe, Impressionen, Interaktionen, Abonnenten, Anfragen oder Umsätze sind nicht Gegenstand des Vertrags. Wie weit ein Film läuft, entscheiden Algorithmen, Programmredaktionen und Mediabudgets — darauf hat eine Produktionsfirma keinen Einfluss.

(3)                        Nicht enthalten sind, wenn nichts anderes vereinbart ist: weitere Sprachfassungen, Untertitel und Voice-over; Mediaschaltung und Werbebudget; Betreuung von Kanälen und Community-Management; Kosten für Location, Casting, Darsteller, Statisten, Catering, Reise und Übernachtung; behördliche Genehmigungen; Meldungen und Abgaben an Verwertungsgesellschaften.

(4)                        TRUE GRIT prüft nicht, ob eine Werbemaßnahme zulässig ist — weder marken- noch urheber-, wettbewerbs- oder persönlichkeitsrechtlich, und auch nicht, ob und wie sie als Werbung gekennzeichnet werden muss. Diese Prüfung ist Sache des Auftraggebers, und er trägt das Risiko. TRUE GRIT kann eine Werbekennzeichnung anbringen, schuldet aber nicht, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

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§ 4  Mitwirkung des Auftraggebers

(1)                        Der Auftraggeber benennt eine Person, die Freigaben verbindlich erteilen kann, und stellt rechtzeitig alles bereit, was für die Produktion gebraucht wird: Informationen, Logos, Schriften, Bild- und Tonmaterial in verwertbarer Qualität, Zugang zu Drehorten. Die Kosten dafür trägt er selbst.

(2)                        Der Auftraggeber sorgt dafür, dass für die Drehorte alle Zutritts- und Drehgenehmigungen vorliegen und dass Personen, Marken und Werke Dritter dort aufgenommen werden dürfen — soweit TRUE GRIT diese Aufgabe nicht ausdrücklich übernommen hat.

(3)                        Bleibt eine Mitwirkung aus oder kommt sie zu spät, ruht die davon abhängige Leistung, bis sie nachgeholt ist. TRUE GRIT trägt die Verzögerung nicht zu verantworten — auch nicht die zusätzliche Verzögerung, die entsteht, weil Team und Technik inzwischen anderweitig verplant werden mussten. Mehraufwand und Schaden trägt der Auftraggeber, es sei denn, er hat die Verzögerung nicht zu vertreten.

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§ 5  Drehtermine

(1)                        Drehtermine werden verbindlich abgestimmt. Ein Drehtag umfasst 10 Stunden vor Ort einschließlich Auf- und Abbau. Jede weitere Stunde wird nach § 12 Abs. 4 vergütet.

(2)                        Sagt der Auftraggeber einen Drehtermin ab oder verschiebt er ihn aus Gründen, die TRUE GRIT nicht zu vertreten hat, schuldet er eine Aufwandsentschädigung:

–    bis 14 Kalendertage vorher: keine

–    13 bis 7 Kalendertage vorher: 50 % der Tagespauschale

–    weniger als 7 Kalendertage vorher oder am Drehtag: 100 % der Tagespauschale

(3)                        Dazu kommen Fremdkosten für Team, Technik, Location, Darsteller, Reise und Unterkunft, die bereits angefallen sind oder nicht mehr storniert werden können. Ist keine Tagespauschale vereinbart, gilt 1.800,00 EUR zzgl. USt. je Drehtag. Der Auftraggeber darf nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

(4)                        Muss ein Außendreh wegen des Wetters verschoben werden, suchen beide Seiten unverzüglich einen Ersatztermin. Die Mehrkosten teilen sie sich, wenn keine Seite die Verschiebung zu verantworten hat.

(5)                        Stellt der Auftraggeber eigene Mitarbeiter oder andere Personen vor die Kamera, holt er deren Einwilligung in Aufnahme, Bearbeitung und Veröffentlichung ein — im Umfang der nach § 9 vereinbarten Nutzung — und weist sie auf Verlangen nach. Übernimmt TRUE GRIT das Casting, holt TRUE GRIT die Einwilligungen ein. Widerruft eine Person ihre Einwilligung nach der Abnahme, trägt die Kosten der Änderung oder Neuproduktion, wer die Einwilligung eingeholt hat.

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§ 6  Freigaben und Korrekturen

(1)                        Konzept, Drehbuch und Schnittfassung legt TRUE GRIT zur Freigabe vor. Der Auftraggeber prüft sie sorgfältig — besonders Namen, Zahlen, Produktbezeichnungen und Schreibweisen — und erklärt die Freigabe oder meldet Änderungswünsche innerhalb von 5 Werktagen in Textform.

(2)                        Im Preis enthalten sind zwei Korrekturschleifen je Film. Weitere werden nach § 12 Abs. 4 abgerechnet, es sei denn, die vorgelegte Fassung entsprach nicht dem Vereinbarten.

(3)                        Wünsche, die über das freigegebene Konzept oder die freigegebene Schnittfassung hinausgehen — Nachdreh, Umschnitt, neue Vertonung, anderer Sprecher, andere Musik, zusätzliche Formate oder Sprachfassungen — sind keine Korrektur, sondern ein neuer Auftrag. Sie werden gesondert beauftragt und vergütet, und die Liefertermine verschieben sich entsprechend.

(4)                        Was freigegeben ist, ist freigegeben. Eine Rückabwicklung dieser Stufe kann der Auftraggeber nicht verlangen.

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§ 7  Abnahme

(1)                        Abgenommen wird die fertig getextete, geschnittene und vertonte Fassung. Der Auftraggeber hat dafür 5 Werktage ab Auslieferung.

(2)                        Meldet er sich in dieser Frist nicht in Textform, gilt der Film als abgenommen. Dasselbe gilt, wenn er den Film veröffentlicht oder anderweitig verwendet.

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§ 8  Rohmaterial und Archiv

(1)                        Geschuldet ist der fertige Film in den vereinbarten Formaten. Rohmaterial, nicht verwendete Aufnahmen, Projektdateien, Schnittlisten sowie Grafik-, Animations- und Tonquellen bleiben bei TRUE GRIT.

(2)                        Eine Herausgabe wird gesondert vereinbart und gesondert vergütet. Nutzungsrechte an diesem Material entstehen dadurch nicht.

(3)                        TRUE GRIT bewahrt das Rohmaterial 12 Monate ab Abnahme auf, danach besteht keine Pflicht mehr. Die ausgelieferten Dateien sichert der Auftraggeber selbst.

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§ 9  Nutzungsrechte

(1)                        Mit der vollständigen Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an dem abgenommenen Film. Es ist nicht übertragbar, nicht unterlizenzierbar und nach Dauer, Gebiet und Medien auf das begrenzt, was im Angebot steht. Er darf alle Vervielfältigungen vornehmen, die diese Nutzung erfordert.

(2)                        Steht dazu nichts im Angebot, gilt: zwei Jahre ab Abnahme, Gebiet Deutschland, Österreich und Schweiz, Medien eigene Website und eigene Social-Media-Kanäle sowie interne und vertriebliche Verwendung auf Messen, im Vertriebsgespräch, in Schulung und Recruiting.

(3)                        Nicht enthalten sind — außer bei ausdrücklicher Vereinbarung:

–    bezahlte Werbung jeder Art: Paid Social, Display, TV, Kino, Out-of-Home, Streaming

–    Nutzung außerhalb des vereinbarten Gebiets

–    Nutzung durch verbundene Unternehmen, Händler, Vertriebspartner, Franchisenehmer oder sonstige Dritte

–    Weitergabe und Unterlizenzierung

–    Bearbeitung, Kürzung, Umschnitt, Neuvertonung, Übersetzung, neue Fassungen

–    Verwendung einzelner Einstellungen, Standbilder, Grafiken oder Tonspuren außerhalb des Films

(4)                        Vier Wochen vor Ablauf teilt der Auftraggeber in Textform mit, ob er verlängern will. Die Verlängerung kostet mindestens 30 % der ursprünglichen Produktionsvergütung je weiterem Jahr, im Übrigen zu den dann gültigen Konditionen. Kommt keine Verlängerung zustande, endet das Nutzungsrecht. Der Auftraggeber nimmt den Film dann unverzüglich aus allen Medien und veranlasst, soweit er es kann, seine Löschung. Ein Archivexemplar darf er behalten.

(5)                        Jedes weitere Gebiet, jede weitere Mediengattung, jede Verlängerung und jede Bearbeitung wird gesondert vereinbart und gesondert vergütet.

(6)                        Ein Buyout — also ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Recht einschließlich Bearbeitung — wird für jeden Auftrag einzeln verhandelt, im Angebot ausdrücklich so bezeichnet und gesondert vergütet. Ohne diese ausdrückliche Vereinbarung gelten die Absätze 1 bis 5. Weitergehende Rechte entstehen weder stillschweigend noch aus dem Zweck des Vertrags.

(7)                        Vor der vollständigen Zahlung darf der Film nicht genutzt werden. Ein bereits eingeräumtes Recht entfällt, wenn die Zahlung ausbleibt.

(8)                        Auf Verlangen gibt der Auftraggeber in Textform Auskunft über Art, Umfang, Gebiet und Dauer der Nutzung und über die dabei eingesetzten Kanäle und Werbekonten.

(9)                        TRUE GRIT darf im Abspann, in der Beschreibung oder in den Credits als Produzentin genannt werden. Ein Verzicht darauf wird gesondert vereinbart. Einen vorhandenen Credit darf der Auftraggeber nicht entfernen.

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§ 10  Musik, Archivmaterial, KI-Werkzeuge

(1)                        Musik, Stock-Aufnahmen, Schriften, Grafiken und Archivmaterial lizenziert TRUE GRIT in dem Umfang, der nach § 9 vereinbart ist. Erweitert der Auftraggeber die Nutzung, erwirbt er die zusätzlichen Lizenzen auf eigene Kosten.

(2)                        Meldungen und Abgaben an Verwertungsgesellschaften, die durch die Nutzung entstehen, trägt der Auftraggeber.

(3)                        TRUE GRIT darf bei der Herstellung KI-gestützte Werkzeuge einsetzen — für Bild, Ton, Animation, Übersetzung oder Untertitel — und weist auf Verlangen darauf hin. Für Bestandteile, die allein von solchen Werkzeugen erzeugt wurden, besteht kein urheberrechtlicher Schutz.

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§ 11  Material des Auftraggebers, Rechte Dritter

(1)                        An allem, was der Auftraggeber beisteuert, räumt er TRUE GRIT die Rechte ein, die für die Produktion nötig sind: Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, öffentliche Zugänglichmachung, Sendung, Unterlizenzierung und Übertragung.

(2)                        Er sichert zu, dass er dazu berechtigt ist und dass sein Material keine Rechte Dritter verletzt — auch keine Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechte.

(3)                        Macht ein Dritter Ansprüche geltend, weil TRUE GRIT dieses Material verwendet hat, weil der Film über den vereinbarten Umfang hinaus genutzt wurde oder weil eine Werbekennzeichnung fehlt oder falsch ist, stellt der Auftraggeber TRUE GRIT davon frei und erstattet die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(4)                        Werden Mitarbeiter, Kunden oder andere Personen des Auftraggebers gefilmt, verantwortet er die datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Grundlage — soweit TRUE GRIT diese Aufgabe nicht übernommen hat. Ein Muster für eine Einwilligungserklärung stellt TRUE GRIT auf Wunsch zur Verfügung, ohne für dessen Wirksamkeit im Einzelfall einzustehen.

(5)                        Beide Seiten halten die geltenden Datenschutzvorschriften ein. Ist im Einzelfall ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO nötig, schließen sie ihn.

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§ 12  Preise und Zahlung

(1)                        Es gilt der im Angebot vereinbarte Preis. Alle Preise sind netto zuzüglich Umsatzsteuer.

(2)                        Gezahlt wird, wenn nichts anderes vereinbart ist, in drei Raten: 20 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abschluss der Dreharbeiten vor Ort, 30 % bei Abnahme. Bei Filmen ohne Dreh vor Ort — etwa Animation und Erklärfilm — tritt an die Stelle des Drehs die erste Schnittfassung. Jede Rate wird fällig, sobald der genannte Zeitpunkt erreicht ist.

(3)                        Bei laufender monatlicher Betreuung wird die Monatspauschale im Voraus gezahlt, Rechnung zu Monatsbeginn.

(4)                        Ist für eine Tätigkeit kein Preis vereinbart, gelten 150,00 EUR je Stunde und 1.800,00 EUR je Drehtag, jeweils zzgl. USt.

(5)                        Auslagen rechnet TRUE GRIT gegen Nachweis ab: Reisekosten (Bahn 1. Klasse, Flug Economy, Hotel bis vier Sterne, Mietwagen, Taxi; bei eigenem Fahrzeug 0,50 EUR je Kilometer), Location, Casting, Darsteller, Statisten, Catering, Technikmiete, Sprecher, Grafik, Übersetzung, Untertitelung sowie zugekauftes Bild-, Ton- und Musikmaterial. Auf Fremdkosten kommt eine Pauschale von 15 % auf den Bruttobetrag.

(6)                        Rechnungen gehen per E-Mail als PDF oder E-Rechnung an die vereinbarte Adresse und sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb eines Monats nach Zugang in Textform zu erheben; danach gilt sie als genehmigt. Auf diese Folge weist TRUE GRIT mit jeder Rechnung hin.

(7)                        Gerät der Auftraggeber in Verzug, darf TRUE GRIT weitere Leistungen zurückhalten, bis gezahlt ist. Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleiben unberührt.

(8)                        Aufrechnen darf der Auftraggeber nur mit Forderungen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dasselbe gilt für ein Zurückbehaltungsrecht.

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§ 13  Laufzeit und Kündigung

(1)                        Bei einzelnen Produktionen endet der Vertrag mit der Abnahme; im Übrigen läuft er für die nach § 9 vereinbarte Nutzungsdauer.

(2)                        Kündigt der Auftraggeber vor der Abnahme nach § 648 BGB, behält TRUE GRIT den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Für den noch nicht erbrachten Teil werden die Ersparnisse pauschal mit 40 % angesetzt; beide Seiten dürfen nachweisen, dass sie höher oder niedriger sind. Fremdkosten, die bereits angefallen sind und nicht mehr storniert werden können, sind in voller Höhe zu erstatten.

(3)                        Eine laufende monatliche Betreuung läuft mindestens drei Monate und verlängert sich um jeweils drei Monate, wenn sie nicht mit einem Monat Frist zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Ein Kontingent, das in einem Monat nicht abgerufen wurde, lässt sich in den Folgemonat übertragen; danach verfällt es. Die Vergütung bleibt in voller Höhe geschuldet.

(4)                        Eine Pause setzt die Zahlung nur aus, wenn beide Seiten das in Textform vereinbart haben. Die Leistungspflicht ruht dann, und die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Pause.

(5)                        Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

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§ 14  Mängel

(1)                        Der Auftraggeber prüft den Film unverzüglich und rügt Mängel in Textform.

(2)                        Kein Mangel sind künstlerische und gestalterische Unterschiede, die sich innerhalb des freigegebenen Konzepts bewegen. Ebenso wenig sind es Abweichungen in Farbe, Kompression und Wiedergabequalität, die auf der Abspieltechnik oder auf der Nachbearbeitung durch eine Plattform beruhen.

(3)                        Für Mängel, die auf fehlerhaftem Material des Auftraggebers, auf seinen Weisungen oder auf einer von ihm erteilten Freigabe beruhen, haftet TRUE GRIT nicht.

(4)                        Einen Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen darf der Auftraggeber nur mit Zustimmung von TRUE GRIT in Textform.

(5)                        Ansprüche gegen TRUE GRIT verjähren in einem Jahr. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Personenschäden, Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und arglistigem Verschweigen eines Mangels; dort bleibt es bei den gesetzlichen Fristen.

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§ 15  Haftung

(1)                        Unbeschränkt haftet TRUE GRIT bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2)                        Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet TRUE GRIT auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind die Pflichten, ohne deren Erfüllung der Vertrag nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und auf die der Auftraggeber deshalb vertrauen darf. Für Sachschäden und daraus folgende Vermögensschäden ist die Haftung dabei auf die Netto-Vergütung des betroffenen Auftrags begrenzt, höchstens auf 25.000,00 EUR je Schadensfall.

(3)                        Im Übrigen haftet TRUE GRIT nicht.

(4)                        TRUE GRIT haftet nicht für Schäden, die auf einer Weisung des Auftraggebers beruhen oder auf einer Maßnahme, die er ohne Absprache getroffen hat.

(5)                        Für den Verlust von Daten haftet TRUE GRIT nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.

(6)                        Diese Beschränkungen gelten auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen von TRUE GRIT.

(7)                        Kann eine Seite wegen höherer Gewalt nicht leisten, ruhen für diese Zeit Leistung und Gegenleistung, und es entsteht kein Schadensersatzanspruch. Als höhere Gewalt gelten von außen kommende Ereignisse, die auch bei äußerster Sorgfalt nicht abzuwenden waren — etwa Streik, rechtmäßige Aussperrung, extremes Wetter, Strom- und Netzausfall, Verkehrsunterbrechung, Feuer, Epidemien und Pandemien, behördliche Dreh- oder Versammlungsverbote, Rechtsänderungen. Die betroffene Seite meldet Beginn und Ende unverzüglich und hält die Folgen so gering wie möglich.

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§ 16  Vertraulichkeit, Referenzen, Abwerbung

(1)                        Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und schützen sie angemessen. Vertraulich sind Informationen, die als solche gekennzeichnet oder — bei mündlicher Mitteilung — innerhalb von zwei Wochen in Textform als solche bestätigt wurden, einen wirtschaftlichen Wert haben und an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht.

(2)                        Nicht vertraulich sind Informationen, die allgemein bekannt oder zugänglich sind, für die die andere Seite den Schutz schriftlich aufgehoben hat, die man auf anderem Weg ohne Geheimhaltungspflicht erhalten hat, die man unabhängig davon selbst entwickelt hat oder die sich aus einem öffentlich verfügbaren Produkt erschließen lassen.

(3)                        An Mitarbeiter und Subunternehmer dürfen vertrauliche Informationen weitergegeben werden, solange diese gleichwertig zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Muss eine Seite aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offenlegen, informiert sie die andere Seite vorab, soweit das zulässig ist.

(4)                        Die Geheimhaltung gilt für die Vertragslaufzeit und drei weitere Jahre.

(5)                        TRUE GRIT darf den Auftraggeber als Referenz nennen, dessen Logo dafür verwenden und die für ihn entstandenen Filme ganz oder in Ausschnitten im eigenen Showreel, auf der eigenen Website, in Angeboten und auf eigenen Kanälen zeigen. Vor der ersten Veröffentlichung durch den Auftraggeber nur nach Abstimmung. Der Auftraggeber kann jederzeit in Textform widersprechen; bereits veröffentlichte Showreels müssen nicht zurückgerufen werden.

(6)                        Während der Vertragslaufzeit und 24 Monate danach wirbt der Auftraggeber keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder Subunternehmer ab, die für diesen Auftrag tätig waren — weder für sich noch für Dritte. Einstellungen aufgrund öffentlicher Stellenausschreibungen, die sich nicht gezielt an diesen Personenkreis richten, sind davon ausgenommen. Für jeden schuldhaften Verstoß wird eine Vertragsstrafe fällig, die TRUE GRIT nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall gerichtlich auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann; sie beträgt mindestens 25.000,00 EUR. Weitergehende Ansprüche bleiben bestehen, die Vertragsstrafe wird darauf angerechnet.

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§ 17  Schlussbestimmungen

(1)                        Der Auftraggeber darf den Vertrag und Rechte daraus nur mit schriftlicher Zustimmung von TRUE GRIT übertragen. Forderungen aus dem Vertrag darf er nicht abtreten oder verpfänden, es sei denn, er hat daran ein berechtigtes Interesse.

(2)                        Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; das gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Wo Schriftform vereinbart ist, genügt eine telekommunikative Übermittlung nach § 127 Abs. 2 S. 1 BGB nicht.

(3)                        Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4)                        Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.

(5)                        Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, was ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für eine Lücke im Vertrag.

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Stand: September 2026

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